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      Die Pilzberater der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg warnen vor dem 
      Verzehr des Grünlings. 
       
      
      Der in allen früheren Pilzbüchern als essbar angegebene und früher auch 
      als Marktpilz zugelassene Grünling, Tricholoma equestre (= Tricholoma 
      flavovierens) ist als Giftpilz einzustufen und darf als Speisepilz nicht 
      mehr freigegeben werden. 
       
      
      Die Pilze bewirken eine Rhabdomyolyse, d.h. Muskeln werden infolge von 
      Degeneration und Nekrose zerstört. Nekrose ist der örtlich begrenzte Gewebstod, 
      wobei Gewebe, Organe oder Organteile absterben. 
       
      
      Das Pilzgift ist ein noch unbekanntes Myolysin. 
       
      
      Die größten Komplikationen der Rhabdomyolyse sind Nierenversagen, Atemnot 
      und Rhythmusstörungen. 
       
      
      Die Latenzzeit ist etwa 24 Stunden und länger. Erste Symptome sind 
      Müdigkeit, Muskelschwäche, Muskelschmerzen vor allem in den Oberschenkeln. 
      Bei stärkeren Rhabdomyolysen verfärbt sich der Urin braun. 
       
      
      Die Vergiftungen in Frankreich und in Polen werden als Vergiftungen nach 
      konsekutiven Mahlzeiten beschrieben. Es wurden also mehrere aufeinander 
      folgende Grünlings-Mahlzeiten innerhalb weniger Tage gegessen. In Frankreich 
      gab es 3 Todesfälle unter 12 vergifteten Personen. In Polen konnten die 
      Vergiftungsopfer, eine Mutter und ihr Kind, nach einem 23-tägigen 
      Krankenhausaufenthalt wieder als geheilt entlassen werden. 
       
      
      Die Pilzberater der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg warnen vor dem 
      Verzehr des Grünlings und geben den Grünling (Tricholoma equestre) als 
      Speisepilz nicht mehr frei. 
       
       
      Foto: Karl Friedrich Reinwald
        
      
       
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