Die Pilzberater der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg warnen vor dem
Verzehr des Grünlings.
Der in allen früheren Pilzbüchern als essbar angegebene und früher auch
als Marktpilz zugelassene Grünling, Tricholoma equestre (= Tricholoma
flavovierens) ist als Giftpilz einzustufen und darf als Speisepilz nicht
mehr freigegeben werden.
Die Pilze bewirken eine Rhabdomyolyse, d.h. Muskeln werden infolge von
Degeneration und Nekrose zerstört. Nekrose ist der örtlich begrenzte Gewebstod,
wobei Gewebe, Organe oder Organteile absterben.
Das Pilzgift ist ein noch unbekanntes Myolysin.
Die größten Komplikationen der Rhabdomyolyse sind Nierenversagen, Atemnot
und Rhythmusstörungen.
Die Latenzzeit ist etwa 24 Stunden und länger. Erste Symptome sind
Müdigkeit, Muskelschwäche, Muskelschmerzen vor allem in den Oberschenkeln.
Bei stärkeren Rhabdomyolysen verfärbt sich der Urin braun.
Die Vergiftungen in Frankreich und in Polen werden als Vergiftungen nach
konsekutiven Mahlzeiten beschrieben. Es wurden also mehrere aufeinander
folgende Grünlings-Mahlzeiten innerhalb weniger Tage gegessen. In Frankreich
gab es 3 Todesfälle unter 12 vergifteten Personen. In Polen konnten die
Vergiftungsopfer, eine Mutter und ihr Kind, nach einem 23-tägigen
Krankenhausaufenthalt wieder als geheilt entlassen werden.
Die Pilzberater der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg warnen vor dem
Verzehr des Grünlings und geben den Grünling (Tricholoma equestre) als
Speisepilz nicht mehr frei.
Foto: Karl Friedrich Reinwald
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